[ zur sache ]

Rechtsanwalt Sebastian Schölzel ist auf allen Gebieten des Strafrechts als Wahl- oder Pflichtverteidiger tätig. Hierzu gehört nicht nur die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Kernbereich, den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB), sondern auch gegen solche aus strafrechtlichen Nebengebieten, wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Waffengesetz (WaffG).

Hauptanliegen der Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist der Kampf für die Wahrung der Unschuldsvermutung des Beschuldigten gegenüber den Ermittlungsbehörden bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder gar Verhaftung. Hierbei ist die Vermeidung der Anklageerhebung oberstes Ziel des Handelns. Gleiches gilt für die Vermeidung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Zwischenverfahren. In einer Hauptverhandlung vor jedem deutschen Strafgericht geht es - unabhängig von der Schuld / Unschuld des Angeklagten - um das vehemente Einstehen für die Vermeidung materiell-rechtlich unrichtiger, unverhältnismäßiger oder verfahrenswidriger Verurteilungen.

Die bundesweite Bearbeitung auch umfangreicher Berufungs- und Revisionsverfahren in Strafsachen rundet das Tätigkeitsspektrum ab.

Mandate außerhalb des Bereiches der klassischen Strafverteidigung werden wegen der Spezialisierung der Kanzlei nicht übernommen. Sollte Ihre Angelegenheit einen Bezug zu anderen Rechtsgebieten haben, so wird mit erfahrenen, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Kollegen kooperiert.

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